Garantiebedingungen für Flotten
Für gewerbliche Kunden (B2B) der Auto China GmbH und ihrer autorisierten Partner. Gewerbliche Nutzung ist ausdrücklich Teil der Garantie.
- 3 Jahre / 100.000 km
- Fahrzeuggarantie
- 6 Jahre / 150.000 km
- Hochvoltbatterie
- 3 Jahre / 100.000 km
- Antrieb und Hochvoltkomponenten
1. Geltungsbereich
Diese Garantie gilt für Fahrzeuge des Typs AUTO CHINA VAN™ KUBIK7™, die von der Auto China GmbH oder einem autorisierten Partner an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB geliefert wurden. Sie gilt für den Einsatz in der Europäischen Union, im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich.
Garantiegeber ist die Auto China GmbH. Die Garantie tritt neben die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer; sie schränkt diese nicht ein.
2. Dauer
Die Fristen beginnen mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Erstkunden; maßgeblich ist, was zuerst eintritt.
- Fahrzeug: 36 Monate oder 100.000 km.
- Hochvoltbatterie: 72 Monate oder 150.000 km. Garantiefall ist ein Material- oder Verarbeitungsfehler sowie ein Absinken der nutzbaren Kapazität unter 70 % des Neuwerts (SOH), gemessen mit dem Auto China Diagnosesystem.
- Antrieb und Hochvoltkomponenten (E-Motor, Inverter, Ladegerät, DC/DC-Wandler): 36 Monate oder 100.000 km.
- Lack: 36 Monate gegen Material- und Verarbeitungsfehler; Durchrostung von innen: 72 Monate.
3. Umfang
Die Garantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler an serienmäßigen Teilen. Auto China entscheidet, ob ein Teil repariert oder ersetzt wird. Ersatzteile und Arbeitszeit bei einem autorisierten Partner sind für den Kunden kostenfrei. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von Auto China über.
Bleibt das Fahrzeug durch einen Garantiefall liegen, übernimmt Auto China den Transport zum nächsten autorisierten Partner.
4. Ausschlüsse
Nicht von der Garantie erfasst sind:
- Verschleißteile und Betriebsstoffe: Reifen, Bremsbeläge und -scheiben, Wischerblätter, Filter, 12-V-Batterie, Leuchtmittel, Kühl- und Bremsflüssigkeit.
- Schäden durch Unfall, Steinschlag, Witterung, Streusalz, Vandalismus oder höhere Gewalt.
- Überladung über 1.200 kg Nutzlast oder 3.060 kg zulässiges Gesamtgewicht; Anhängerbetrieb – für den KUBIK7 ist keine Anhängelast freigegeben.
- Nicht freigegebene Umbauten oder Anbauten (Regalsysteme, Kühlaufbauten, Dachträger, Fremdsoftware) und die daraus entstehenden Folgeschäden.
- Laden an nicht normgerechter Ladeinfrastruktur sowie Tiefentladung durch Abstellen unter 10 % Ladezustand über mehr als 30 Tage.
- Versäumte oder nicht nachgewiesene Wartung (Abschnitt 5).
- Mittelbare Schäden wie Nutzungsausfall, entgangener Gewinn oder Kosten eines Ersatzfahrzeugs, soweit gesetzlich zulässig.
5. Pflichten des Flottenbetreibers
- Wartung alle 12 Monate oder 20.000 km bei einem autorisierten Partner, dokumentiert im digitalen Serviceheft.
- Bedienungsanleitung und Ladeempfehlungen beachten; Hochvoltbatterie bei längerer Standzeit mit 30–60 % Ladezustand abstellen.
- Mängel unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Feststellung, melden und das Fahrzeug nicht weiter betreiben, wenn dadurch Folgeschäden drohen.
- Software-Updates von Auto China einspielen lassen.
6. Abwicklung
Garantiefälle werden über den Flottenkontakt oder das Kundenportal gemeldet – mit Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Beschreibung und Fotos. Ein autorisierter Partner stellt die Diagnose; Auto China gibt die Reparatur frei. Ersatzteile kommen aus dem Auto China Teilelager in Deutschland.
Garantiearbeiten verlängern die Garantiefrist nicht; für ersetzte Teile gilt die Restlaufzeit des Fahrzeugs.
7. Besonderheiten für Flotten
- Die Garantie ist fahrzeuggebunden und geht beim Weiterverkauf innerhalb der Laufzeit auf den Erwerber über; der Verkauf ist Auto China anzuzeigen.
- Mehrfahrzeugflotten erhalten einen festen Ansprechpartner und gebündelte Wartungstermine.
- Eine Kilometererweiterung für Vielfahrer (bis 150.000 km Fahrzeuggarantie) kann bei Bestellung gegen Aufpreis vereinbart werden.
- Kilometerstände werden je Fahrzeug gezählt, nicht über die Flotte gepoolt.
8. Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der Auto China GmbH. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Garantie im Übrigen wirksam.
Fassung 10/2026 – Entwurf. Verbindlich ist der mit dem Flottenrahmenvertrag ausgehändigte Garantietext. Technische Daten laut Datenblatt KUBIK7-DS; Herstellerangaben, Änderungen vorbehalten.
