Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Auto China GmbH
Stand: 27. Juli 2025
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Auto China GmbH, mit Sitz in München (nachfolgend „Auto China“ oder „wir/uns“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“). Die Auto China GmbH befasst sich mit dem Handel von Kraftfahrzeugen, deren Vertrieb, Verkauf, Vermietung, Leasing, Wartung und Reparatur sowie dem Handel mit Zubehör- und Ersatzteilen und dem Betrieb von Reparaturwerkstätten, Garagen und Verkaufsstellen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über den Kauf, die Miete, das Leasing, die Reparatur und die Wartung von Fahrzeugen sowie den Kauf von Zubehör und Ersatzteilen, die zwischen der Auto China GmbH und ihren Kunden abgeschlossen werden. Sie gelten ebenfalls für die Teilnahme am Partnerprogramm gemäß Teil D.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen nur für eine dieser Gruppen gelten, wird darauf gesondert hingewiesen.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote der Auto China GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Auto China oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro (€) und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Bei Angeboten, die sich ausschließlich an Unternehmer richten (z.B. das Partnerprogramm), können Preise als Nettopreise ausgewiesen werden.
Der Kaufpreis sowie Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten ist die Vergütung bei Abnahme der Leistung und Aushändigung der Rechnung fällig.
Miet- und Leasingraten sind zu den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Zeitpunkten fällig.
Die Zahlung kann per Überweisung, in bar oder mittels anderer von Auto China akzeptierter Zahlungsmittel erfolgen.
Bei Zahlungsverzug ist Auto China berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Teil A: Verkauf von Fahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen
§ 4 Lieferung und Lieferverzug beim Fahrzeugkauf
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Der Kunde kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Auto China auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt Auto China in Verzug.
Höhere Gewalt oder bei Auto China oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die Auto China ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin zu liefern, verändern die in Ziffer 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
§ 5 Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
Im Falle der Nichtabnahme kann Auto China von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt Auto China Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Auto China aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum von Auto China.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht Auto China das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zu.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Auto China vom Kaufvertrag zurücktreten.
§ 7 Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
Für Neuwagen: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung des Fahrzeugs.
Für Gebrauchtwagen: Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung des Fahrzeugs. Gegenüber Unternehmern wird die Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagen ausgeschlossen, sofern nicht Arglist oder eine Garantie vorliegt.
Verschleißteile und normale Abnutzungserscheinungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich bei Auto China anzuzeigen.
Im Falle eines Mangels hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Teil B: Reparatur- und Wartungsbedingungen
§ 8 Auftragserteilung
Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Der Kunde erhält eine Kopie des Auftragsscheins.
Der Auftrag ermächtigt Auto China, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
Auto China ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
§ 9 Kostenvoranschlag
Wünscht der Kunde einen Kostenvoranschlag, so wird dieser von Auto China erstellt. Dieser ist nur dann verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird.
Erweist sich bei der Durchführung der Reparatur, dass der Aufwand die im Kostenvoranschlag veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigt, wird Auto China den Kunden unverzüglich informieren und dessen Zustimmung zur Fortsetzung der Arbeiten einholen.
§ 10 Fertigstellung und Abnahme
Auto China ist bemüht, die vereinbarten Fertigstellungstermine einzuhalten. Werden Termine aus Gründen, die Auto China nicht zu vertreten hat (z.B. Lieferschwierigkeiten bei Ersatzteilen), überschritten, haftet Auto China nicht.
Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Kunden erfolgt im Betrieb von Auto China, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Bei Abnahmeverzug kann Auto China die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen.
§ 11 Pfandrecht
Auto China steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu.
Teil C: Fahrzeugmiete und -leasing
§ 12 Allgemeine Bestimmungen für Miete und Leasing
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
Das Fahrzeug darf nur von dem im Vertrag genannten Fahrer oder mit schriftlicher Zustimmung von Auto China von weiteren Fahrern geführt werden. Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Auto China.
§ 13 Versicherung
Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung in gesetzlichem Umfang. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem jeweiligen Miet- oder Leasingvertrag. Eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung ist in der Regel eingeschlossen. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird im Vertrag festgelegt.
§ 14 Rückgabe des Fahrzeugs
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Bei übermäßiger Abnutzung oder Schäden am Fahrzeug ist Auto China berechtigt, die Kosten für die Instandsetzung oder den Wertverlust dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Bei Leasingverträgen (Kilometerleasing) werden Mehr- oder Minderkilometer gemäß den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.
Teil D: Partnerschaftsprogramm für Händler und Werkstätten
§ 15 Gegenstand und Voraussetzungen der Partnerschaft
Dieser Abschnitt regelt die Bedingungen für die Teilnahme von Händlern und Werkstätten (nachfolgend „Partner“) am offiziellen Partnerprogramm der Auto China GmbH. Dieses Programm berechtigt Partner zur Durchführung von Diagnosen, Wartungen und Reparaturen an Fahrzeugen der von Auto China vertriebenen Marken unter Verwendung offizieller Systeme.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Partnerprogramm ist der Erwerb des offiziellen Diagnose-Tools der Auto China GmbH. Der Erwerb des Tools begründet den Partnervertrag.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 16 Kosten und Gebühren der Partnerschaft
Für den Erwerb des Diagnose-Tools wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 2.100,00 EUR netto (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) fällig. Die Zahlung ist Voraussetzung für die Lieferung des Tools und die Freischaltung als Partner.
Für die laufende Teilnahme am Partnerprogramm, inklusive Software-Updates für das Diagnose-Tool, Zugang zu technischen Informationen und Support, wird ab Beginn des zweiten Jahres (ab dem 13. Monat nach Vertragsschluss) eine monatliche Lizenz- und Servicegebühr in Höhe von 49,00 EUR netto (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) erhoben. Die Gebühr ist jeweils zum dritten Werktag eines Monats im Voraus fällig.
§ 17 Vertragsdauer und Kündigung der Partnerschaft
Der Partnervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Auto China insbesondere dann vor, wenn der Partner mit der Zahlung der monatlichen Gebühr für mehr als zwei Monate in Verzug gerät.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Im Falle einer Kündigung erlischt das Recht des Partners, die lizenzierten Systeme zu nutzen und als Partner der Auto China GmbH aufzutreten. Das erworbene Diagnose-Tool verbleibt im Eigentum des Partners, erhält jedoch keine weiteren Software-Updates oder Support durch Auto China.
Teil E: Allgemeine Schlussbestimmungen
§ 18 Haftung
Auto China haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist eine Haftung von Auto China ausgeschlossen.
§ 19 Datenschutz
Auto China erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Verwendung, insbesondere zu Werbezwecken, erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden. Es wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung der Auto China GmbH verwiesen, die auf unserer Webseite einsehbar ist und auf Wunsch ausgehändigt wird.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Auto China in München. Dies gilt insbesondere auch für alle Rechtsbeziehungen aus dem Partnerprogramm.
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Die Auto China GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Auto China GmbH Karlsplatz 3 80335 München Registergericht: Amtsgericht München, HRB 294566 USt-IdNr.: DE352011127